Informations- und Rücknahmepflichten nach dem VREG
Nach der Verordnung über die Rückgabe und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) sind wir dazu verpflichtet, elektronische Geräte zurückzunehmen und dafür Sorge zu tragen, diese fachgerecht zu entsorgen.
Elektro- und Elektronikgeräte sind mit Symbolen gekennzeichnet und dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie können an den kommunalen Sammelstellen in der Schweiz kostenlos abgegeben werden.
Sie haben auch die Möglichkeit, die Geräte an uns zurückzusenden. Batterien und Akkus, die nicht von der Lieferung umfasst waren, müssen zuvor entfernt und gesondert entsorgt werden. Für die Löschung personenbezogener Daten, die sich gegebenenfalls noch auf dem Gerät befinden, sind Sie verantwortlich.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.
Zudem verweisen wir auf den Abfallwegweiser des Bundesamtes für Umwelt (BAFU): Abfallwegweiser: Stichworte A–Z